Warum du bei uns
keine Heilversprechen findest.
Zu unseren Vitalpilzen und dem grünen Kaffee liest du bei uns bewusst keine Gesundheitsversprechen – nicht einmal die Andeutung einer Wirkung. Der Grund ist das Gesetz: Die europäische Health-Claims-Verordnung erlaubt nur amtlich zugelassene Aussagen, und für Pilze gibt es davon keine. Wo das Gesetz präzise Aussagen erlaubt – bei den Nährstoffen Niacin, Chrom und Cholin – machen wir sie, wörtlich. Lieber ehrlich als laut.
Von Dr. Claudia Bentzien, promovierte Biologin & Gründerin von Green Coffee Premium
Was ist die Health-Claims-Verordnung?
Hinter dem sperrigen Namen steckt eine einfache Idee. Die Health-Claims-Verordnung – europäisch die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 – legt fest, welche gesundheits- und nährwertbezogenen Aussagen überhaupt auf einem Lebensmittel stehen dürfen. Der Kern: Ein Lebensmittel ist kein Medikament. Jede Aussage über einen gesundheitlichen Nutzen muss vorher wissenschaftlich geprüft und offiziell zugelassen worden sein. Und Aussagen, die eine Krankheit betreffen – sie zu lindern, zu verhüten oder zu heilen – sind für Lebensmittel grundsätzlich verboten.
Das ist im Kern Verbraucherschutz: Niemand soll auf eine Packung schreiben können, was er gerne hätte. Nur was belegt und zugelassen ist, darf gesagt werden. Ich finde das als Biologin richtig – auch wenn es einem als Herstellerin manchmal die Hände bindet.
Warum machen wir keine Aussagen zu den Vitalpilzen?
Ganz nüchtern: Weil es in der EU für Pilze keine einzige zugelassene gesundheitsbezogene Aussage gibt. Kein Anbieter darf zu Reishi, Chaga, Cordyceps, Hericium oder Shiitake eine Wirkung behaupten – egal wie vorsichtig formuliert, egal ob als Aussage, Frage oder Andeutung. Und weil das Gesetz jede Andeutung einer Wirkung genauso behandelt wie eine offene Behauptung, sagen wir dazu schlicht: nichts. Auch keine Richtung, auch kein „man munkelt".
Das ist keine Geheimniskrämerei, sondern Prinzip. Was wir dir sehr wohl erzählen dürfen und gerne erzählen, ist alles rund um Herkunft, Tradition, Botanik und Geschmack – warum Chaga an Birken wächst, wieso Cordyceps auf über 3.000 Metern zu Hause ist, und warum ich als Biologin genau diese fünf ausgewählt habe. Das findest du in unserem Beitrag über die fünf Vitalpilze im Modern Life Blend.
Warum sagen wir Vitalpilze und nicht Heilpilze?
Weil schon das Wort zählt. „Heilpilze" trägt die Heilung im Namen – und eine Heilung zu behaupten, ist bei einem Lebensmittel genau das, was verboten ist. „Vitalpilze" ist dagegen ein neutraler, kulinarisch-traditioneller Sammelbegriff, der nichts verspricht. Deshalb wirst du bei uns durchgängig Vitalpilze lesen und nie Heilpilze – nicht aus Willkür, sondern aus Sorgfalt.
Welche Aussagen sind bei uns erlaubt?
Es gibt eine Stelle, an der wir sehr wohl konkret werden dürfen: bei den enthaltenen Nährstoffen Niacin, Chrom und Cholin. Für sie gibt es amtlich zugelassene Aussagen im EU-Register – und weil diese drei bei uns in relevanter Menge enthalten sind, dürfen wir sie nennen. Wörtlich, so wie sie zugelassen sind, ohne eigene Zutaten:
Niacin (12,4 mg pro Portion = 77 % der empfohlenen Tagesmenge):
- Niacin trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei.
- Niacin trägt zur Erhaltung normaler Haut bei.
- Niacin trägt zur Erhaltung normaler Schleimhäute bei.
- Niacin trägt zur normalen psychischen Funktion bei.
- Niacin trägt zur normalen Funktion des Nervensystems bei.
- Niacin trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei.
Chrom (6 µg pro Portion = 15 % der empfohlenen Tagesmenge):
- Chrom trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels bei.
- Chrom trägt zu einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen bei.
Cholin (84 mg pro Portion):
- Cholin trägt zur Erhaltung einer normalen Leberfunktion bei.
- Cholin trägt zu einem normalen Fettstoffwechsel bei.
- Cholin trägt zu einem normalen Homocystein-Stoffwechsel bei.
Mehr zu den drei Nährstoffen liest du in den eigenen Beiträgen zu Niacin, Chrom und Cholin. Wichtig dabei: Diese Aussagen gelten dem jeweiligen Nährstoff – nie dem Pilz und nie dem Kaffee. Und sie gelten im Rahmen einer täglichen Portion.
Warum wir uns so strikt daran halten
Zwei Gründe. Der eine ist ganz praktisch: Verstöße gegen die Verordnung werden abgemahnt, und das kann richtig teuer werden. Der andere ist mir wichtiger – es ist eine Frage der Haltung. Ich möchte, dass du dich auf jedes Wort auf unserer Packung und unserer Website verlassen kannst. Ein Versprechen, das ich nicht belegen darf, ist keins, das ich geben will. Lieber sage ich ein bisschen weniger und dafür nur das, was stimmt.
„Als Wissenschaftlerin habe ich gelernt, nur zu behaupten, was sich belegen lässt. Genau so führe ich auch Green Coffee: Wo ich etwas Zugelassenes sagen darf, sage ich es präzise – und wo mir das Gesetz den Mund verbietet, schweige ich lieber, als eine Grauzone auszureizen. Ehrlichkeit ist kein Verzicht. Für mich ist sie das eigentliche Upgrade."
— Dr. Claudia Bentzien, Gründerin von Green Coffee Premium
Häufige Fragen zu Heilversprechen & Verordnung
Was ist die Health-Claims-Verordnung?
Die europäische Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Sie regelt, welche gesundheits- und nährwertbezogenen Aussagen auf Lebensmitteln stehen dürfen. Erlaubt ist nur, was wissenschaftlich geprüft und offiziell zugelassen wurde. Krankheitsbezogene Aussagen sind für Lebensmittel grundsätzlich verboten.
Warum macht Green Coffee Premium keine Aussagen zu den Vitalpilzen?
Weil es in der EU für Pilze aktuell keine einzige zugelassene gesundheitsbezogene Aussage gibt. Ohne Zulassung dürfen wir zu einer möglichen Wirkung gar nichts sagen – auch keine Richtung andeuten. Deshalb erzählen wir zu den Pilzen nur Herkunft, Tradition, Botanik und Geschmack.
Was ist der Unterschied zwischen Vitalpilzen und Heilpilzen?
Der Begriff „Heilpilze" behauptet bereits eine Heilung – das wäre eine unzulässige gesundheitsbezogene Aussage. „Vitalpilze" ist ein neutraler, kulinarisch-traditioneller Sammelbegriff. Deshalb sagen wir konsequent Vitalpilze.
Welche gesundheitsbezogenen Aussagen sind bei Green Coffee erlaubt?
Nur die amtlich zugelassenen Aussagen zu den enthaltenen Nährstoffen Niacin, Chrom und Cholin – wörtlich aus dem EU-Register und nur, weil diese Nährstoffe in relevanter Menge enthalten sind.
Warum liest man bei anderen Anbietern trotzdem Wirkversprechen zu Pilzen?
Das kann viele Gründe haben – wir bewerten das nicht. Für dich als Käuferin ist nur eins wichtig: Für Vitalpilze gibt es in der EU keine zugelassene gesundheitsbezogene Aussage. Wenn dir also große Versprechen zu Pilzen begegnen, haben sie keine amtliche Grundlage. Ein guter Anhaltspunkt, genauer hinzusehen.
Heißt das, die Vitalpilze bewirken nichts?
Nein, das sagen wir damit nicht – wir machen dazu bewusst gar keine Aussage. Erlaubt sind ausschließlich amtlich zugelassene Angaben, und für Pilze gibt es keine. Deshalb halten wir uns zurück und erzählen stattdessen ihre Herkunft und Geschichte.
Die genannten Nährstoff-Aussagen gelten im Rahmen einer täglichen Portion (7 g). Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Dieser Beitrag erklärt unseren Umgang mit dem Lebensmittelrecht und stellt keine gesundheitsbezogenen Aussagen über eine Wirkung der Vitalpilze dar.